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   LG Hamburg, 06.03.2020 - 306 O 288/17   

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https://dejure.org/2020,34856
LG Hamburg, 06.03.2020 - 306 O 288/17 (https://dejure.org/2020,34856)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06.03.2020 - 306 O 288/17 (https://dejure.org/2020,34856)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06. März 2020 - 306 O 288/17 (https://dejure.org/2020,34856)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 527/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 2

    Auszug aus LG Hamburg, 06.03.2020 - 306 O 288/17
    In einer der hiesigen vergleichbaren Konstellation führt der BGH (Urt. v. 14.12.2016 - IV ZR 527/15, m.w.N.) aus (vgl. dazu auch Lücke, Prölss/Martin, Versicherungsvertragsrecht, 29. Aufl. 2015, § 172 VVG Rn. 62):.
  • BGH, 03.04.2019 - IV ZR 90/18

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verjährung des Stammrechts nach der Reform des

    Auszug aus LG Hamburg, 06.03.2020 - 306 O 288/17
    Der Anspruch auf Versicherungsleistung ist nicht - auch nicht mit Blick auf die Rechtsprechung des BGH zur Verjährung des Stammrechts (vgl. Urt. v. 3.4.2019 - IV ZR 90/18) - verjährt.
  • FG Hamburg, 15.11.2022 - 5 K 126/20

    Pensionsrückstellung - Versorgungsfall bei Invalidität

    Jedoch kann ein Selbständiger aufgrund seines Organisations- und Direktionsrechts erst dann als berufsunfähig angesehen werden, wenn es ihm nicht möglich ist, seine bisherige Tätigkeit und die seiner Mitarbeiter im Rahmen des bestehenden Betriebs so neu zu organisieren, dass ihm ein Tätigkeitsbereich verbleibt, den er trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen noch in einem die Berufsunfähigkeit ausschließenden Umfang verrichten kann (Landgericht -LG- Hamburg, Urteil vom 6. März 2020, 306 O 288/17, juris, noch nicht rechtskräftig; Marlow/Spuhl in BeckOK VVG, § 172 Rn. 14 ff., Stand August 2022).
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